Verbände
Verband | Internetpräsenz |
Deutscher Schützenbund e.V. | |
LSV Landesschützenverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. von 1990 | |
Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. | |
Landesverband 10 des Bund Deutscher Sportschützen Mecklenburg-Vorpommern |
Waffenbesitzkarte
Zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schussaffen ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich, dazu nötige Voraussetzungen sind auf der Internetseite des Stadtamtes (https://rathaus.rostock.de/de/service/aemter/stadtamt/waffenbesitzkarte/257515) zu finden. Um eine Waffenbesitzkarte beantragen zu können benötigt man einen "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz" (link) und folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zuverlässigkeit (wird von der Behörde geprüft),
- persönliche Eignung (wird von der Behörde eingeschätzt),
- Sachkunde (über Sachkundelehrgänge informiert der Verein),
- Bedürfnis
- Altersvoraussetzung
- Mindestalter bis Kaliber .22 lfB oder Einzellader-Flinte bis Kaliber 12: 18 Jahre.
- Mindestalter anderer Kaliber: 21 Jahre (vor dem 25. Lebensjahr ist eine zusätzliche Medizinisch-Psychologisches Gutachten über die geistige Eignung erforderlich).