1945
Die Nachkriegszeit
Nach der Niederlage Deutschlands und dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches übernahmen die Siegermächte in Form des alliierten Kontrollrates die Gesetzesmacht.
In Gesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 wurden alle nationalsozialistischen Strukturen und Verbände für aufgelöst erklärt. Während im Osten Deutschlands an eine Wiederaufnahme des Schießsports vorerst nicht zu denken war, wurde in den westlichen Besatzungszonen bereits im Jahre 1946 die Wiedergründung, bzw. Weiterführung traditionsreicher Schützengesellschaften durch die alliierten Westmächte genehmigt.
Der Schießsport auf Vereinsgrundlage wurde dort ab 1950 wieder offiziell zugelassen.